Allgemeine Bestimmungen 2015

Stand: 01.01.2015

Soweit in den einzelnen Ausschreibungen keine anders lautenden Angaben enthalten sind, gelten nachfolgende Bestimmungen:

 

1. Veranstalter

Niedersächsischer Leichtathletik - Verband Bezirk Braunschweig

 

2. Durchführung

Alle Veranstaltungen werden nach den gültigen IWB, Satzungen und Ordnungen sowie den gültigen Mehrkampfwertungen durchgeführt (Stand 01.11.2014)

Alle Teilnehmer müssen beim Wettkampf die Vereinskleidung tragen.

 

3. Teilnahmerecht

Teilnehmer können in den einzelnen Altersklassen alle Mitglieder eines Vereines sein, der dem Niedersächsischen Leichtathletikverband angehört.

Übergangsmöglichkeiten für Jugend- und Kinderklassen sind in der VAO festgelegt und müssen eingehalten werden. In Einzelwettbewerben Mehrkämpfen, Cross und Straßenläufen ist in den Jugendklassen und Kinderklassen ein Start nur in der  nächsthöhern Altersklasse möglich.

Es können Erwachsene und Jugendliche, die nicht dem NLV-Bezirk Braunschweig angehören, außer Konkurrenz an den Bezirksmeisterschaften an den Vorläufen und den Vorkämpfen teilnehmen. Über eine Teilnahme am Endkampf entscheidet die Wettkampfleitung. Sie müssen die Meldefristen einhalten. Der Wettkampfwart entscheidet über die Teilnahme, um eine reibungslose Durchführung der Bezirksveranstaltungen zu gewährleisten.

 

4. Mindestleistungen

Soweit eine Leistung als Richtwert für die Teilnahme angegeben ist, sollte diese bei einer vom Verband  beaufsichtigten Veranstaltung 2014  erzielt sein. Die Bestleistung und die Anfangshöhen im Hoch- bzw. Stabhochsprung müssen in der Meldung angegeben werden.

 

5. Meldungen

Die Meldungen werden mit EDV (COSAWIN-Programm) verarbeitet. Es müssen der Name, Verein, Altersklasse, NLV Startpassnummer und der Wettbewerb bei Meldungen angegeben werden.

Meldungen nur noch über Online-Meldungen durch www.ladv.de

Nachmeldungen mit DLV Meldebogen über E-Mail hartmut.wolfrum@wolfsburg,de

Staffeln müssen ausdrücklich gemeldet werden. Die Teilnehmer und mögliche Ersatzteilnehmer (max. 2) müssen namentlich gemeldet werden.

 

Mannschaften für Cross- und Straßenläufe sowie für den Mehrkampf brauchen nicht gesondert  gemeldet werden. Sie ergeben sich aus der Einzelmeldung von 3 bzw. 5 Teilnehmern. Die Rangfolge im Einzelwettbewerb bestimmt die Mannschaftsteilnehmer.

 

Zur Laufeinteilung der Vor- bzw. Zeitläufe ist die Bestzeit in jedem Fall anzugeben, auch wenn in den Einzelwettbewerben keine Mindestleistung gefordert wird.

 

Bei den Mehrkämpfen sind die Anfangshöhen im Stabhochsprung und im Hochsprung bei der Meldung mit anzugeben.

 

6. Meldeschluss

Der jeweilige Meldeschluss  ist in jedem Fall einzuhalten.

Mündliche, telefonische oder zu spät eingesandte Meldungen können nicht berücksichtigt werden. Dies gilt auch, wenn nicht über den Verein gemeldet wird. Nachmeldungen werden gegen eine Nachmeldegebühr von 1,00 EURO pro Wettbewerb bis zum Mitwoch vor der Veranstaltung angenommen. Den genauen Termin bitte den Einzelausschreibungen  entnehmen.

 

Für den Fall der Ablehnung der Meldung oder bei Nichtdurchführung von Wettbewerben ergeht durch den Wettkampfwart eine Mitteilung an die Meldestelle des Vereins. Im  letzten Fall kann auf eine andere Disziplin umgemeldet werden.

 

7. Organisationsbeiträge

Der Organisationsbeitrag beträgt für:

 

Erwachsene

Jugend U20/U18

Jugend U16/U14

Kinder U12/U10

Einzelmeldungen

         3,60 €

        2,60 €

       1,80 €

Staffelmeldung

         4,60 €

        3,60 €

       3,10 €

Blockwettkämpfe

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       4,60 €

Mehrkampf (Einfachwertung)

         9,20 €

         6,70 €

       4,60 €

Mehrkampf  (Doppelwertung)

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         9,20 €

       6,70 €

Straßenwettbewerbe bis 15 km

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         4,60 €

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Straßenwettbewerbe bis 25 km

          7,70 €

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Marathon

        10,30 €

         7,70 €

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Die Cross- und Waldlaufmeisterschaften/-bestenkämpfe werden als Einzelmeldung berechnet.

 

Die Organisationsbeiträge sind entsprechend der Höhe der abgegebenen Meldungen am Veranstaltungstage bei Empfang der Startunterlagen zu zahlen.

Vereine, die zur Veranstaltung gemeldet haben und nicht antreten, müssen den Organisationsbeitrag unaufgefordert innerhalb der nächsten 14 Tage nach der Veranstaltung auf das Konto des  NLV-Bezirk Braunschweig überweisen.

 

Bei Bezirksmeisterschaften, die im Rahmen übergeordneter Veranstaltungen durchgeführt werden, wird keine zusätzliche Organisationsgebühr erhoben.

 

8. Meldungen am Stellplatz

Alle Teilnehmer haben sich unaufgefordert bis 60 Minuten vor Beginn des jeweiligen Wettbewerbes  am Stellplatz zu melden. Für die Ausführung der pünktlichen Meldung ist ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich. Werden Stellplatzkarten zu spät oder nicht abgegeben, erlischt das Startrecht für  diesen Wettbewerb.

Bei Cross- und Straßenläufen wird kein Stellplatz eingerichtet. Die Stellplatzkarten werden ca. 10 Minuten vor dem Start vom Startordner eingesammelt.

Bei Mannschafts-Mehrkämpfen ist es bis 60 Minuten vor Beginn des Wettbewerbes möglich, Ummeldungen von Mannschaftsteilnehmern vorzunehmen.

Die endgültige Staffelbesetzung muss mit Namen und Reihenfolge unaufgefordert bis 60 Minuten vor Beginn des Wettbewerbes am Stellplatz vorliegen.

Ein Austausch von Staffelteilnehmern bzw. Änderungen der Reihenfolge müssen bis spätestens 30 Minuten vor Beginn der nachfolgenden Läufe schriftlich am Stellplatz gemeldet werden.

 

9. Startnummern 

Die Startnummern werden mit den Stellplatzkarten vereinsweise ausgegeben.

Die Rückgabe hat ebenfalls vereinsweise zu erfolgen. Dabei wird jede fehlende Startnummer mit 1,00 € berechnet. Die ausgegebenen Startnummern dürfen nicht verkleinert oder geknickt werden. Eine Verkleinerung kann zum Ausschluss führen.

Sofern nur eine Startnummer ausgegeben wird, ist diese auf der Brust zu tragen.

Bei Laufwettbewerben ist bei Ausgabe von einer Startnummer diese grundsätzlich auf der Brust zu tragen. Bei Wettbewerben mit Handzeitnahme bis einschließlich  400m auf dem Rücken.

 

10. Geräte

Geräte werden bis auf  Stabhochsprungstäbe vom Veranstalter oder Ausrichter gestellt. Eigene Geräte können benutzt werden, wenn sie den Wettkampfbestimmungen entsprechen. Sie müssen mindestens 45 Minuten vor Beginn des Wettbewerbes der Gerätekontrolle zur Überprüfung vorgelegt werden. Nur überprüfte und gekennzeichnete  Geräte dürfen benutzt werden.

Diese Geräte müssen allen Teilnehmern für die Dauer des Wettbewerbes zugänglich sein.

Im Falle einer Beschädigung haften weder Veranstalter noch Ausrichter,

 

11. Weiterkommen in den Läufen und technischen Wettbewerben

Die Endlaufteilnehmer werden gegebenenfalls durch Vor-, Zwischen- und Vorentscheidungsläufe  ermittelt. Das Weiterkommen aus allen Läufen wird vor Beginn der Wettbewerbe vom Wettkampfleiter festgelegt. Bei Durchführung von Zeitläufen werden Endplatzierungen durch die in den Zeitläufen erzielten Leistungen festgestellt.

Bei Zeitendläufen werden die Läufer nach den gemeldeten Zeiten gesetzt.

Beim Weit- und Dreisprung, sowie in allen Wurf- und Stoßwettbewerben kommen aus dem Vorkampf (3 Versuche) jeweils die acht besten Teilnehmer in den Endkampf (3 Versuche). Bei acht oder weniger Teilnehmern gibt es keinen Vorkampf. Jeder Teilnehmer hat dann sechs Versuche.

 

12. Ausschluss von Teilnehmern

Teilnehmer, die sich am Stellplatz melden, aber nicht zum Wettkampf antreten, werden von der Teilnahme an weiteren Wettbewerben dieser Veranstaltung ausgeschlossen, es sei denn, dass sie ihren Verzicht vor Beginn des Wettbewerbes bekanntgeben.

Teilnehmer, die in Vor-, Zwischen- und Vorentscheidungsläufen die weitere Teilnahme erworben haben und diese aber nicht wahrnehmen, werden von der Teilnahme an weiteren Wettbewerben dieser Veranstaltung ausgeschlossen. Eine Ausnahme bildet der Verzicht, der dem zuständigen Protokollführer vor Weitergabe der Wettkampfliste bekanntgegeben werden muss.

 

13. Teilnahmebeschränkung

Jugend U16/U14 dürfen nur für 4 Wettbewerbe und eine Staffel für Bahnveranstaltungen und 3 Wettbewerbe  für Hallenveranstaltungen gemeldet werden.

 

14. Auszeichnung

Die Sieger der Meisterschaftswettbewerbe erhalten den Titel:

 

" Bezirksmeister  2015“  bzw.  "Bezirksmeisterin 2015“

" Bezirksbester  2015“  bzw.  "Bezirksbeste 2015“

 

in der jeweiligen Altersklasse. Voraussetzung ist die Durchführung des Wettbewerbes.

In allen Wettbewerben erhalten die ersten sechs oder acht eine Urkunde.

 

15. Ergebnislisten

Ergebnislisten können aus dem Internet unter

 

www.nlv-bezirk-braunschweig.de

oder unter www.ladv.de

abgerufen werden.

Vereine, die  eine ausgedruckte Ergebnisliste zugeschickt bekommen wollen, müssen dies am Stellplatz bei der Veranstaltung unter Zahlung der gültigen Portogebühr angeben.

 

 16. Kampfrichter

Vereine, die mindestens 8 Teilnehmer melden, müssen  einen Kampfrichter oder einen Helfer namentlich bis Nachmeldeschluss benennen. 

 

17. Hinweise

Zeitpläne werden auf Grund des Meldeergebnisses überarbeitet. Die Bekanntgabe erfolgt rechtzeitig vor der Veranstaltung vom Wettkampfwart. Sofern der Wettkampfleiter  keine anders lautende Feststellung trifft, wird bei Ausfall von Vorläufen der Endlauf zur ausgeschriebenen Zeit durchgeführt. Ergibt sich der Ausfall von Vorläufen erst am Wettkampftage, so findet der Endlauf in der Regel zur Vorlaufzeit statt. Fallen Zwischenläufe  aus, wird der Endlauf zur Zwischenlaufzeit angesetzt.

Besondere Anweisungen und Informationen werden vom Wettkampfwart in einem Merkblatt zusammengefasst.

 

18. Haftung

Veranstalter und Ausrichter übernehmen keine Haftung bei Unfällen, Diebstahl und sonstigen Schäden.

 

 

Allen Teilnehmern wünschen wir gute Meisterschaftserfolge und allen Ausrichtern viel Geschick in der Gestaltung unserer  Veranstaltungen.

 

 

Niedersächsischer-Leichtathletik-Verband

Bezirk Braunschweig

 

 

 

Eckart Schlange                                                                                                        Anne-Kathrin Eriksen

1. Vorsitzender                                                                                                         Sportwartin