Allgemeine Bestimmungen 2015
Stand: 01.01.2015
Soweit in den einzelnen Ausschreibungen keine anders lautenden Angaben
enthalten sind, gelten nachfolgende Bestimmungen:
1.
Veranstalter
Niedersächsischer Leichtathletik - Verband Bezirk
Braunschweig
2.
Durchführung
Alle Veranstaltungen werden nach den gültigen IWB,
Satzungen und Ordnungen sowie den gültigen Mehrkampfwertungen durchgeführt
(Stand 01.11.2014)
Alle Teilnehmer müssen beim Wettkampf die
Vereinskleidung tragen.
3.
Teilnahmerecht
Teilnehmer können in den einzelnen Altersklassen
alle Mitglieder eines Vereines sein, der dem Niedersächsischen Leichtathletikverband angehört.
Übergangsmöglichkeiten für Jugend- und Kinderklassen
sind in der VAO festgelegt und
müssen eingehalten werden. In
Einzelwettbewerben Mehrkämpfen, Cross und Straßenläufen ist in den
Jugendklassen und Kinderklassen ein Start nur in der nächsthöhern
Altersklasse möglich.
Es können Erwachsene und Jugendliche, die nicht dem
NLV-Bezirk Braunschweig angehören, außer Konkurrenz an den
Bezirksmeisterschaften an den Vorläufen und den Vorkämpfen teilnehmen. Über
eine Teilnahme am Endkampf entscheidet die Wettkampfleitung. Sie müssen die
Meldefristen einhalten. Der Wettkampfwart entscheidet über die Teilnahme, um
eine reibungslose Durchführung der Bezirksveranstaltungen zu gewährleisten.
4.
Mindestleistungen
Soweit eine Leistung als Richtwert für die Teilnahme
angegeben ist, sollte diese bei einer vom Verband beaufsichtigten Veranstaltung 2014 erzielt sein. Die Bestleistung und die
Anfangshöhen im Hoch- bzw. Stabhochsprung müssen in der Meldung angegeben
werden.
5.
Meldungen
Die Meldungen werden mit EDV (COSAWIN-Programm)
verarbeitet. Es müssen der Name, Verein, Altersklasse, NLV Startpassnummer und
der Wettbewerb bei Meldungen angegeben werden.
Meldungen nur noch über Online-Meldungen durch
www.ladv.de
Nachmeldungen mit DLV Meldebogen über E-Mail hartmut.wolfrum@wolfsburg,de
Staffeln müssen ausdrücklich gemeldet werden. Die
Teilnehmer und mögliche Ersatzteilnehmer (max. 2) müssen namentlich gemeldet
werden.
Mannschaften für Cross- und Straßenläufe sowie für
den Mehrkampf brauchen nicht gesondert
gemeldet werden. Sie ergeben sich aus der Einzelmeldung von 3 bzw. 5
Teilnehmern. Die Rangfolge im Einzelwettbewerb bestimmt die
Mannschaftsteilnehmer.
Zur Laufeinteilung der Vor- bzw. Zeitläufe ist die
Bestzeit in jedem Fall anzugeben, auch wenn in den Einzelwettbewerben keine
Mindestleistung gefordert wird.
Bei den Mehrkämpfen sind die Anfangshöhen im
Stabhochsprung und im Hochsprung bei der Meldung mit anzugeben.
6.
Meldeschluss
Der jeweilige Meldeschluss ist in jedem Fall einzuhalten.
Mündliche, telefonische oder zu spät eingesandte
Meldungen können nicht berücksichtigt werden. Dies gilt auch, wenn nicht über
den Verein gemeldet wird. Nachmeldungen werden gegen eine Nachmeldegebühr
von 1,00 EURO pro Wettbewerb bis zum Mitwoch
vor der Veranstaltung angenommen. Den genauen Termin bitte den
Einzelausschreibungen entnehmen.
Für den Fall der Ablehnung der Meldung oder bei
Nichtdurchführung von Wettbewerben ergeht durch den Wettkampfwart eine
Mitteilung an die Meldestelle des Vereins. Im
letzten Fall kann auf eine andere Disziplin umgemeldet werden.
7. Organisationsbeiträge
Der Organisationsbeitrag beträgt für:
|
Erwachsene |
Jugend U20/U18 |
Jugend U16/U14 Kinder U12/U10 |
Einzelmeldungen |
3,60 € |
2,60
€ |
1,80
€ |
Staffelmeldung |
4,60 € |
3,60
€ |
3,10
€ |
Blockwettkämpfe |
---------- |
----------- |
4,60
€ |
Mehrkampf (Einfachwertung) |
9,20 € |
6,70 € |
4,60
€ |
Mehrkampf
(Doppelwertung) |
------------ |
9,20 € |
6,70 € |
Straßenwettbewerbe bis 15 km |
------------ |
4,60 € |
----------- |
Straßenwettbewerbe bis 25 km |
7,70 € |
----------- |
----------- |
Marathon |
10,30 € |
7,70 € |
----------- |
Die Cross- und
Waldlaufmeisterschaften/-bestenkämpfe werden als
Einzelmeldung berechnet.
Die Organisationsbeiträge sind entsprechend der Höhe
der abgegebenen Meldungen am Veranstaltungstage bei Empfang der Startunterlagen
zu zahlen.
Vereine, die zur Veranstaltung gemeldet haben und
nicht antreten, müssen den Organisationsbeitrag unaufgefordert innerhalb der
nächsten 14 Tage nach der Veranstaltung auf das Konto des NLV-Bezirk Braunschweig überweisen.
Bei Bezirksmeisterschaften, die im Rahmen
übergeordneter Veranstaltungen durchgeführt werden, wird keine zusätzliche
Organisationsgebühr erhoben.
8.
Meldungen am Stellplatz
Alle Teilnehmer haben sich unaufgefordert bis 60
Minuten vor Beginn des jeweiligen Wettbewerbes
am Stellplatz zu melden. Für die Ausführung der pünktlichen Meldung ist
ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich. Werden Stellplatzkarten zu spät
oder nicht abgegeben, erlischt das Startrecht für diesen Wettbewerb.
Bei Cross- und Straßenläufen wird kein Stellplatz
eingerichtet. Die Stellplatzkarten werden ca. 10 Minuten vor dem Start vom
Startordner eingesammelt.
Bei Mannschafts-Mehrkämpfen ist es bis 60 Minuten
vor Beginn des Wettbewerbes möglich, Ummeldungen von Mannschaftsteilnehmern
vorzunehmen.
Die endgültige Staffelbesetzung muss mit Namen und
Reihenfolge unaufgefordert bis 60 Minuten vor Beginn des Wettbewerbes am
Stellplatz vorliegen.
Ein Austausch von Staffelteilnehmern bzw. Änderungen
der Reihenfolge müssen bis spätestens 30 Minuten vor Beginn der nachfolgenden
Läufe schriftlich am Stellplatz gemeldet werden.
9.
Startnummern
Die Startnummern werden mit den Stellplatzkarten
vereinsweise ausgegeben.
Die Rückgabe hat ebenfalls vereinsweise zu erfolgen.
Dabei wird jede fehlende Startnummer mit 1,00 € berechnet. Die ausgegebenen
Startnummern dürfen nicht verkleinert oder geknickt werden. Eine Verkleinerung
kann zum Ausschluss führen.
Sofern nur eine Startnummer ausgegeben wird, ist
diese auf der Brust zu tragen.
Bei Laufwettbewerben ist bei Ausgabe von einer
Startnummer diese grundsätzlich auf der Brust zu tragen. Bei Wettbewerben mit
Handzeitnahme bis einschließlich 400m
auf dem Rücken.
10. Geräte
Geräte werden bis auf Stabhochsprungstäbe vom Veranstalter oder
Ausrichter gestellt. Eigene Geräte können benutzt werden, wenn sie den
Wettkampfbestimmungen entsprechen. Sie müssen mindestens 45 Minuten vor Beginn
des Wettbewerbes der Gerätekontrolle zur Überprüfung vorgelegt werden. Nur
überprüfte und gekennzeichnete Geräte
dürfen benutzt werden.
Diese Geräte müssen allen Teilnehmern für die Dauer
des Wettbewerbes zugänglich sein.
Im Falle einer Beschädigung haften weder
Veranstalter noch Ausrichter,
11.
Weiterkommen in den Läufen und technischen Wettbewerben
Die Endlaufteilnehmer werden gegebenenfalls durch
Vor-, Zwischen- und Vorentscheidungsläufe
ermittelt. Das Weiterkommen aus allen Läufen wird vor Beginn der
Wettbewerbe vom Wettkampfleiter festgelegt. Bei Durchführung von Zeitläufen
werden Endplatzierungen durch die in den Zeitläufen erzielten Leistungen
festgestellt.
Bei Zeitendläufen werden die Läufer nach den
gemeldeten Zeiten gesetzt.
Beim Weit- und Dreisprung, sowie in allen Wurf- und
Stoßwettbewerben kommen aus dem Vorkampf (3 Versuche) jeweils die acht besten
Teilnehmer in den Endkampf (3 Versuche). Bei acht oder weniger Teilnehmern gibt
es keinen Vorkampf. Jeder Teilnehmer hat dann sechs Versuche.
12.
Ausschluss von Teilnehmern
Teilnehmer, die sich am Stellplatz melden, aber
nicht zum Wettkampf antreten, werden von der Teilnahme an weiteren Wettbewerben
dieser Veranstaltung ausgeschlossen, es sei denn, dass sie ihren Verzicht vor
Beginn des Wettbewerbes bekanntgeben.
Teilnehmer, die in Vor-, Zwischen- und
Vorentscheidungsläufen die weitere Teilnahme erworben haben und diese aber
nicht wahrnehmen, werden von der Teilnahme an weiteren Wettbewerben dieser
Veranstaltung ausgeschlossen. Eine Ausnahme bildet der Verzicht, der dem
zuständigen Protokollführer vor Weitergabe der Wettkampfliste bekanntgegeben
werden muss.
13.
Teilnahmebeschränkung
Jugend
U16/U14 dürfen nur für 4 Wettbewerbe und eine Staffel für Bahnveranstaltungen
und 3 Wettbewerbe für
Hallenveranstaltungen gemeldet werden.
14.
Auszeichnung
Die Sieger der Meisterschaftswettbewerbe erhalten
den Titel:
" Bezirksmeister 2015“
bzw. "Bezirksmeisterin 2015“
" Bezirksbester
2015“ bzw. "Bezirksbeste 2015“
in der jeweiligen Altersklasse. Voraussetzung ist
die Durchführung des Wettbewerbes.
In
allen Wettbewerben erhalten die ersten sechs oder acht eine Urkunde.
15. Ergebnislisten
Ergebnislisten können aus dem Internet unter
www.nlv-bezirk-braunschweig.de
oder unter www.ladv.de
abgerufen werden.
Vereine, die
eine ausgedruckte Ergebnisliste zugeschickt bekommen wollen, müssen dies
am Stellplatz bei der Veranstaltung unter Zahlung der gültigen Portogebühr
angeben.
16.
Kampfrichter
Vereine, die mindestens 8 Teilnehmer melden,
müssen einen Kampfrichter oder einen
Helfer namentlich bis Nachmeldeschluss benennen.
17. Hinweise
Zeitpläne werden auf Grund des Meldeergebnisses
überarbeitet. Die Bekanntgabe erfolgt rechtzeitig vor der Veranstaltung vom
Wettkampfwart. Sofern der Wettkampfleiter
keine anders lautende Feststellung trifft, wird bei Ausfall von
Vorläufen der Endlauf zur ausgeschriebenen Zeit durchgeführt. Ergibt sich der Ausfall
von Vorläufen erst am Wettkampftage, so findet der Endlauf in der Regel zur
Vorlaufzeit statt. Fallen Zwischenläufe
aus, wird der Endlauf zur Zwischenlaufzeit angesetzt.
Besondere Anweisungen und Informationen werden vom
Wettkampfwart in einem Merkblatt zusammengefasst.
18. Haftung
Veranstalter und Ausrichter übernehmen keine Haftung
bei Unfällen, Diebstahl und sonstigen Schäden.
Allen Teilnehmern wünschen wir gute
Meisterschaftserfolge und allen Ausrichtern viel Geschick in der Gestaltung
unserer Veranstaltungen.
Niedersächsischer-Leichtathletik-Verband
Bezirk Braunschweig
Eckart
Schlange Anne-Kathrin
Eriksen
1.
Vorsitzender Sportwartin